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AVBGasV

Als AVBGasV bezeichnet man die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden. Die Verordnung wurde am 21.06.1979 erlassen und gilt seit dem für die Tarifkunden in der Gasversorgung. Mithilfe dieser Verordnung werden alle rechtlichen Fragen rund um die Gasversorgung geregelt.