Überhöhte Gaspreise: Oberlandsgericht gibt RWE-Kunden Recht

Seit Langem stehen Energieversorger und ihre Preise im Kreuzfeuer der Kritik, Verbraucherschützer sprechen von „Ausbeutung“, die Medien poltern gegen die „Mega-Abzocke“: Nun bestätigte ein Gerichtsurteil die unlauteren Methoden.

Das Oberlandesgericht Hamm gab den 25 Verbrauchern Recht, die sich mit einer Sammelklage gegen die steten Preiserhöhungen des Energiekonzerns RWE Westfalen-Weser-Ems zur Wehr setzten. Das Gericht urteilte in zweiter Instanz, dass die Gaspreise in den Jahren 2003 bis 2006 auf keiner wirksamen Rechtsgrundlage basierten und daher an die Kunden zurückzuzahlen sind. Dies schreibt das Infoportal „Der Westen“.

So schnell wird das Geld aber nicht fließen, das Urteil wird weiter vor den Bundesgerichtshof gezogen: Erst dann erhalten die 25 klagenden Verbraucher 16.000 Euro zurück. Jürgen Schröder, der Energiejurist der Verbraucherzentrale NRW, hielt aber fest, dass nicht nur die klagenden Kunden Anspruch auf Rückvergütung hätten. „Auf das Urteil können sich nicht nur die verfahrensbeteiligten Kunden, sondern grundsätzlich alle Sonderkunden berufen, deren Gasverträge ebenfalls die unwirksamen Klauseln enthalten.“

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