Kritiker bemängeln dass der Deutsche Gasmarkt trotz der Liberalisierung vor knapp 10 Jahren immernoch von einigen Wenigen Anbietern beherrscht und es keinen richtigen Wettbewerb geben würde.
Aus Sicht des Kartellrechts ist der Erdgasmarkt noch schwieriger in den Griff zu bekommen als der Strommarkt.
Die Situation
Theoretisch ist der Gasmarkt bereits seit 1998 durch die EG-Binnenmarktrichtlinie Gas sowie das deutsche Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geöffnet. Faktisch liberalisiert wurde der Markt jedoch erst im Oktober 2007, als der Netzzugang für neue Erdgaslieferanten deutlich vereinfacht wurde. Drei Importeure bestimmen in Deutschland den Markt, angeführt von der Eon-Tochter Ruhrgas. Die anderen sind die Wingas als Tochter von Wintershall und Gazprom sowie die Verbundnetz Gas AG in Leipzig, deren größter Aktionär der Oldenburger Energieversorger EWE ist. Jeder neue Gasanbieter, der im Geschäft mit Endkunden aktiv werden will, ist folglich darauf angewiesen, von einem der Importeure beziehungsweise zwischengeschalteten Händlern beliefert zu werden.
Der Markt
Schwierig ist der Gasmarkt auch wegen der wenigen Exportländer und der Abhängigkeit von Leitungen. Langfristverträge mit den Förderländern sind daher bei den Importeuren verbreitet; in Deutschland sind derzeit Verträge bis zum Jahr 2036 abgeschlossen. Da es für Erdgas anders als für Erdöl keinen globalen Markt gibt, enthalten die meisten Lieferverträge Preisgleitklauseln, die sich am Ölmarkt orientieren. So ist der Ölpreis auch für den Erdgaspreis ein entscheidender Faktor; mit einem Zeitverzug von drei bis sechs Monaten kommt er beim Kunden an. Knapp die Hälfte des Endpreises entfällt auf den Gaseinkauf, knapp ein Viertel auf die Netzinfrastruktur, der Rest auf Steuern, Abgaben und Vertriebskosten.