Kartellamt bestraft Verteilnetzbetreiber

Laut eines Beschlusses des Kartellamtes, ist es Verteilnetzbetreibern in Zukunft verboten überhöhte Konzessionsabgaben von neuen Gasanbietern zu verlangen. Der Bundesverband Neuer Energieanbieter e.V. (bne) begrüßt diese Enscheidung als wegweisend um zukünftig kommunale Netzbetreiber daran zu hindern, ihre Monopolstellung dazu auszunutzen, neue Wettbewerber zu benachteiligen.

Die GAG Ahrensburg in Schleswig-Holstein hatte überhöhte Konzessionsabgaben im Zuge der Rekommunalisierung verlangt. Dies wurde nun von der Wettbewerbsbehörde unterbunden. Außerdem muss die GAG die zu viel bezahlten Beträge zurückzahlen. Das Urteil hat Signalcharakter. Das Kartellamt macht deutlich, dass kommunale Netzbeteiber in Zukunft keinen Missbrauch mit den Konzessionsabgaben treiben dürfen. Ein mißbräuchlicher Umgang widerspricht der Konzessionsabgabenverordnung (KAV). Darüber hinaus benachteiligt er neue Energieanbieter und der mangelde Wettbewerb schadet am Ende dem Verbraucher. Zwei weitere Beschlüsse dieser Art wurden bereits am 3. Juni des Jahres gegen zwei andere Netzbetreiber gefasst.

In den beiden Fällen, so wie auch im vorliegenden Fall, haben die Netzbetreiber alle Netznutzer als Tarifvertragskunden eingestuft und abgerechnet. Die Mehreinnahmen verwendeten die Unternehmen zur Quersubventionierung der eigenen Vertriebe. Unter solchen Praktiken leidet vor allem der Wettbewerb. Damit einher geht eine niedrige Wechselquote. Die überhöhten Abgaben wurden teilweise dadurch verschleiert, dass die verbundenen Vertriebe ebenfalls die überhöhten Gebühren zahlen mussten.

Der bne-Geschäftsführer Robert Busch betonte, dass nur eine solch strikte Auslegung der KAV die Wettbewerbsbedingungen auf dem Markt sichern könne. Weiterhin bezeichnete er die Entscheidung als richtungsweisend und differenziert: „Auch die mittelbare Diskriminierung durch die Netzbetreiber hat das Bundeskartellamt in der aktuellen Entscheidung als solche ausgemacht und untersagt.“ Außerdem begrüßt er die Ankündigung des Bundeskartellamtes, die Praktiken der Kommunen auch weiterhin prüfen zu wollen: “Mangels Unbundling wird offenbar die harte Hand des Bundeskartellamts benötigt, damit Verteilnetzbetreiber ihr missbräuchliches Handeln zu Lasten neuer Anbieter und zum Nachteil der Verbraucher beenden.“

Eine Antwort hinterlassen