Am 1. Oktober 2009 tritt eine überarbeitete Energieeinsparverordnung in Kraft. Die Anforderungen an die energetische Qualität von Neu- und Altbauten steigen damit beachtlich. Der Jahresenergiebedarf bei Neubauten muss im Vergleich zur Energieeinsparverordnung von 2007 um 30 Prozent gesenkt werden. Die Wärmedämmung der Gebäudehülle allein, muss heute um rund 15 Prozent effizienter sein als noch vor 2 Jahren.
Bei Altbauten müssen ebenfalls Anpassungen vorgenommen werden. Wer ab jetzt größere Umbauarbeiten an der Gebäudehülle, wie beispielsweise einen Austausch von Fenstern, vornimmt, muss dafür Bauteile verwenden, die einen energetischen Wert besitzen, der um 30 Prozent besser ist. Alternativ kann der Jahresprimärenergiebedarf des gesamten Hauses um 30 Prozent gesenkt werden. Doch es stehen nicht nur die Besitzer von Häusern in der Pflicht, die ohnehin einen Umabu vornehmen. Bei Häusern, deren Besitzer seit dem 1. Februar 2002 gewechselt hat, muss die oberste begehbare Geschossdecke oder das Dach darüber bis 2011 eine Wärmedämmung bekommen.
Bei den Umbaumaßnahmen hilft der Staat durch Förderungen. Beispielsweise mit zinsgünsstigen Krediten der KfW-Bank. Außerdem wurden Restriktionen für Förderungen aufgelockert. Von nun an können Hausbesitzer, im Rahmen des Öko-Plus-Variante des Programms „Wohnraum Modernisieren“, auch Förderungen für Einzelmaßnahmen beantragen. Bisher war nur die Finanzierung bestimmter Kombinationen möglich, die im Vorfeld festgelegt waren. Eine Emnid-Umfrage zeigt, dass über ein Drittel der Deutschen entsprechende Modernisierungsmaßnahmen durchführen lassen will. Über die Hälfte davon setzt auf Maßnahmen, die Kostensenkungen mit sich bringen.